Rechtsprechung
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.08.2007 - 2 L 172/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Terminverlegungsantrags
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Terminverlegungsantrags wegen Erkrankung des Prozessbevollmächtigten; Plötzliche Erkrankung eines Prozessbevollmächtigten als erheblicher Grund für eine Verlegung i.S.v. §§ 173 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), 227 ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 3; VwGO § 138 Nr. 3
Rechtliches Gehör; Terminverlegung; Erkrankung des Prozessbevollmächtigten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 12.06.2007 - 5 A 684/06
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.08.2007 - 2 L 172/07
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.05.2008 - 2 L 172/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 10.12.1985 - 9 C 84.84
Vertagung der mündlichen Verhandlung - Telefonischer Antrag - Unverschuldete …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.08.2007 - 2 L 172/07
Ein solcher Grund ist auch in der plötzlichen Erkrankung des Prozessbevollmächtigten eines Verfahrensbeteiligten zu sehen, weil dieser das Recht hat, sich in der mündlichen Verhandlung vertreten zu lassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.12.1985 - 9 C 84/84 -, zit. nach juris). - BVerwG, 14.11.2006 - 10 B 48.06
Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs bei Ablehnung eines …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.08.2007 - 2 L 172/07
Eine Gehörsverletzung kann auch darin liegen, dass ein Terminsverlegungsantrag abgelehnt wird, obwohl ein erheblicher Grund für eine Verlegung im Sinne von §§ 173 VwGO, 227 ZPO vorliegt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.11.2006 - 10 B 48/06 -, zit. nach juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2004 - 8 A 590/04
D (A), Berufungszulassungsantrag, rechtliches Gehör, Terminsverlegung, Krankheit, …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.08.2007 - 2 L 172/07
Der Grundsatz, dass der Verfahrensbeteiligte, der eine Gehörsrüge erhebt, darlegen muss, was er bei Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre, gilt nicht, wenn der Verfahrensbeteiligte geltend macht, das Gericht habe seinen Antrag auf Terminsverlegung zu Unrecht abgelehnt (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 19.04.2004 - 8 A 590/04.A -, m.w.N., zit. nach juris).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2010 - 2 L 175/09
Wiederöffnung der mündlichen Verhandlung; Gehörsgewährung
Der Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen und Anträge der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. Beschl. des Senats vom 29.08.2007 - 2 L 172/07 -, zit. nach juris Rn. 2 m.w.N.).Auf eine Erheblichkeitsprüfung kommt es in diesem Fall, in dem die Gehörsrüge den gesamten Verfahrensstoff erfasst, nicht an (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 04.07.1983 - 9 B 10275/83 -, zit. nach juris Rn. 4; Beschluss des Senats vom 29.08.2007 - 2 L 172/07 -, a.a.O.;… Dolderer, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 101 Rn. 51).